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Hausordnung
Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert bestimmte Richtlinien und gegenseitige Rücksichtnahme aller Mietparteien. Die Mieter und die sich in ihren Räumen aufhaltenden Perso-nen haben alles zu unterlassen, was sich auf die Mitbewohner störend auswirken könnte. Diese Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.
Allgemeine Ordnung
In der Wohnung, im Keller sowie in allen übrigen Räumen des Hauses und seiner Umgebung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Teppiche, Türvorlagen, Flaumer und dergleichen sollen nicht aus dem Fenster, auf dem Balkon oder im Treppenhaus ausgeschüttelt, gebürstet oder geklopft werden. Ferner ist zu unterlassen:
- Das Treppenhaus dient als Fluchtweg. Es ist untersagt, irgendwelche Gegenstände (Schuhe, Schuhschränke etc.) zu deponieren.
- In den Kellergängen oder allgemeinen Räumen sowie vor dem Haus ist das Lagern von Gegens-tänden verboten.
- Das Aufhängen und Befestigen von Gegenständen auf den Balkonen, vor den Fenstern und an Sonnenstoren sowie das Aufstellen von Gegenständen auf den Balkonen, welche höher als die Brüstung sind, ist nicht gestattet.
- Das Grillieren auf den Balkonen ist untersagt.
Hausruhe
Ab 22.00 Uhr bis morgens 07.00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner besondere Rücksicht zu nehmen.
Haustüre
Die Türen zu den gemeinsamen Räumen und der Parkhalle, sind stets geschlossen zu halten. Die Haustüren schliessen zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr elektronisch.
Lift
Die Anlage soll mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Lift nur in Begleitung Erwachsener benützen.
Raumbelüftung
Die Wohnungen sind zweckmässig zu lüften.
Grünflächen
Für die Benützung der Grünflächen sind die Weisungen der Verwaltung und des Hauswartes zu befolgen.
Die Grünflächen sind sauber zu hinterlassen.
Haustiere
Das Halten von Haustieren ist mit Zustimmung der Verwaltung gestattet. Die Zustimmung ist ab-hängig vom Prinzip der gegenseitigen Rücksichtsnahme.
Autoeinstellhalle
Auf den Parkplätzen in der Autoeinstellhalle dürfen ausser den Autos keine anderen Gegenstände oder Abfälle deponiert werden.
Das Spielen in der Autoeinstellhalle ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Ausserhalb der markierten Parkplätze dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Für Schäden an Fahrzeugen, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Eigentümerin nicht.
Kehricht
Laut Anweisungen Stadtgemeinde Brig-Glis.
Unterhalt und Reinigung
Die Reinigung und der Unterhalt der gemeinschaftlichen Räume und der Umgebung werden vom Abwart besorgt. Aussergewöhnliche Verunreinigungen jeglicher Art sind vom dafür verantwortli-chen Mieter sofort zu beseitigen.
In den eigenen Wohnungen müssen einmal pro Jahr die Storen gereinigt werden.
Sonnenstoren (sofern vorhanden) dürfen bei Wind und Regenwetter nicht ausgestellt bleiben und auf keinen Fall nass aufgerollt werden. In den Dachwohnungen sind die Sonnenstoren in den Win-termonaten ausser Betrieb zu setzen (durch Ausschalten der Sicherungen). Für Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Weisung entstehen, haftet der Mieter.
Die gemieteten Räume müssen sachgemäss gepflegt werden. Böden sind materialgerecht zu un-terhalten.
In das Waschbecken und in das WC dürfen keine Abfälle irgendwelcher Art geworfen werden.
Abfall-Speiseöl darf nicht in den Ablauf geschüttet werden (Gewässerschutz), sondern ist bei der Altölsammelstelle der Gemeinde abzugeben.
Die Verwaltung Brig, 29. April 2008


